Auf "light" Getränken unterschiedlicher Getränkehersteller wird am Etikett vorne mit "keine Kalorien" oder "null Kalorien" geworben. Ein Blick auf die Rückseite verrät, dass z.B. für ein Volumen von 250mL eine Kalorienangabe von 1kcal zu finden ist. Das präfix k steht für kilo, also 1000. Bedeutet 250mL beinhalten nicht null oder keine, sondern tausend Kalorien. Meinem Verständnis nach ist das zumindest irreführend wenn nicht täuschend. Anbei beispielhalber ein Bild einer Coca Cola light Flasche aus dem Internet (dasselbe gilt aber auch für andere Hersteller)
Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der ÖWR ist diesbezüglich mit dem Fachverband Nahrungs- und Genussmittelindustrie in Kontakt getreten, welcher dem ÖWR folgende Stellungnahme übermittelte:
Angaben über den Nährwert eines Lebensmittels sind in der
EG-Claimsverordnung Nr. 1924/2006 geregelt. Die Voraussetzungen für die
Verwendung von Angaben mit der Bedeutung „energiefrei“ sind im Anhang der
EG-ClaimsVO verbindlich festgelegt. Demnach ist die Angabe, ein Lebensmittel
sei energiefrei sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich
dieselbe Bedeutung hat, zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 4 kcal (17
kJ)/100 ml enthält. Die von Ihnen genannten Angaben „keine Kalorien“ oder „null
Kalorien“ haben für den Verbraucher dieselbe Bedeutung wie „energiefrei“ und
sind daher zulässig, wenn ein Produkt 1 kcal pro 250 ml (das entspricht 0,4
kcal pro 200 ml) enthält.
Nähere Informationen zu lebensmittelrechtlichen Themen im
Allgemeinen und nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben im Speziellen finden
Sie auch auf der Website des Fachverbands der Nahrungs- und
Genussmittelindustrie.
Für den Österreichischen Werberat ist der Fall hiermit abgeschlossen.