Gin Tonic als Geheimwaffe gegen Heuschnupfen

10.06.2020


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Sehr geehrte Damen und Herren des österreichischen Werberates, in Bezugnahme auf einen Artikel auf „heute.at“ mit dem Titel „Gin Tonic als Geheimwaffe gegen Heuschnupfen?“ (unter: https://www.heute.at/s/gin-tonic-als-geheimwaffe-gegen-heuschnupfen--47810960) vom 28.04.2020 erlaube ich mir folgende Beschwerde bei Ihnen einzureichen: Ich sehe in dem oben genannten Artikel mehrere Verstöße gegen Ihren Ehrenkodex, im Bezug auf die Grundsätze zu Gesundheit und Alkohol. Durch die Art und Weise der Darstellung wird der Eindruck erweckt, dass diese „neue Geheimwaffe“, meint „Gin Tonic“, tatsächlich die Symptome von Allergikern lindern könne. Dies wird dadurch verstärkt, indem sich in diesem Artikel auf eine Studie aus Großbritannien bezogen wird, welche hinsichtlich des Heuschnupfens eine „Lösung“ verspricht. Durch diese Ausführungen werden Allergiker*innen gerade dazu ermutigt, diesen „Drink“, meint hier die „Arznei“, tatsächlich auszuprobieren. Ich sehe darin mehrere Verstöße. Dies betrifft Ihren Werbegrundsatz 4.1 dahingehend, dass hier die Leiden von Personen, die unter den starken Symptomen der Allergie leiden, ausgenutzt werden. Hinzu kommt, dass, wie im Kodex unter 5.1 behandelt, hier ein Getränk angepriesen wird, welches tatsächlich Gesundheit enthalten soll. Viel gravierender ist nun, dass es sich dabei um ein alkoholisches Getränk handelt. Ein übermäßiger Konsum kann, wie im Kodex unter 3.1 angeführt, nach den Ausführungen des Artikels nicht mehr ausgeschlossen werden. Zudem wird gerade diesem Getränk eine heilende, „therapeutische“ Wirkung zugesprochen. Im Artikel wird zu diesem Punkt auch der Spruch „Alkohol ist keine Lösung“ aufgegriffen und ins Gegenteil umformuliert. Mit der Bitte um die Kenntnisnahme meines Hinweises.


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.