Nicht klare Kennzeichnung von Werbung

13.05.2020


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Sehr geehrte Damen und Herren des Werberates, hiermit möchte ich meine Vermutung auf nicht klare Kennzeichnung von Werbung zum Ausdruck bringen. Ich beziehe mich auf die Onlineseite heute.at und den darin veröffentlichten Artikel Diese Gesichtsmasken sind aus Socken gemacht (Link zum Artikel: https://www.heute.at/s/diese-gesichtsmasken-sind-aus-socken-gemacht-54768168). Veröffentlicht wurde dieser Artikel am 29. April 2020 um 9:33 Uhr. In diesem Artikel wird über ein Unternehmen berichtet, welches von der Herstellung von Socken auf die Produktion von Schutzmasken umgestiegen ist. Nach einem kurzen informativen Einstieg in den Artikel, welcher das Schweizer Unternehmen kurz vorstellt, folgt auch bereits eine konkrete Verlinkung zum Webshop des Labels. In den darauffolgenden Zeilen folgt eine indirekte Kaufempfehlung: „‚Der Preis pro Maske beträgt 14,90 Euro. Wer sich für beides entscheidet – Socken plus Maske – bekommt dies für 24,90 Euro. […] Allerdings muss man sich beeilen! Viele der Masken-Sets sind in der Pre-Order Phase bereits ausverkauft.“ Spätestens nach diesem Textabschnitt lässt sich stark eine Werbeanzeige hinter dem journalistisch aufbereiteten Artikel vermuten. Sollte sich dies bewahrheiten, wäre das ein Verstoß gegen die Allgemeinen Werbegrundsätze (1.1), speziell gegen Punkt 9. In Bezug auf diesen Punkt möchte ich Sie bitten, der Sache nachzugehen und den oben genannten Vorfall zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen,


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Insitution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.