FitInn

20.01.2020


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Die humoristische Grenze der Kampagne wird bei Weitem überschritten und stellt ein ungesundes Selbstbild in den Vordergrund. Solche Aussagen sind nicht mehr grenzwertig sondern einfach abwertend. Dabei werden nicht nur Essstörungen und psychische Erkrankungen betont sondern auch Personen, die vielleicht durch eine körperliche Erkrankung Gewicht zunehmen/halten/nicht abnehmen können und es kann dadurch zu einer psychischen Beeinträchtigung und/oder einer Essstörung kommen.

Weiters darf ich der "absoluten Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen", die diese, meiner Meinung nach, inakzeptable Entscheidung gefällt haben, die Seite der Wiener Gesundheitsförderung über Essstörungen empfehlen. Um die Zeit zu verkürzen, verlinke ich: https://www.wig.or.at/Essstörungen%20-%20Wir%20sprechen%20darüber!.1931.0.html

Mit der Entscheidung, die Kampagne als unproblematisch einzustufen fördern Sie das hartnäckig bestehende Stigma gegenüber psychischen Erkrankungen und Essstörungen.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Mobile Devices) des Fitnessstudios FitInn keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Die beanstandete Kampagne beinhaltet verschiedene Sujets mit unterschiedlichen Slogans, die auf humorvolle Weise dazu motivieren sollen, mehr Sport zu betreiben. Die humoristische Überzeichnung der Werbemaßnahme kann von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen deutlich erkannt werden.
Der Vorhalt, dass es sich hierbei um Formulierungen handelt, die „Bodyshaming“ unterstützen, kann nicht nachvollzogen werden. Die absolute Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen betrachtet die beanstandete Werbemaßnahme daher als unproblematisch und entscheidet für keinen Grund zum Einschreiten