warum diese Häufigkeit, noch dazu im Hauptabend, und jetzt auch noch mit Kindern??
ist das wirklich notwendig??
Die
eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich
des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der
Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.