kijimea

28.01.2020


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warum diese Häufigkeit, noch dazu im Hauptabend, und jetzt auch noch mit Kindern?? ist das wirklich notwendig??


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.