Bewerbung von Hygieneartikel etc. für (ältere) Frauen

20.01.2020


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Zur Primetime - vor Beginn des Hauptabendprogramms eine Zeit für die ganze Familie - werden im TV fast täglich penetrant Slipeinlagen bei Inkontinenz von/für Frauen beworben. Die Sambatänzerin, der knackige "trockene" Po im Fitnessstudio etc. Dass Männer nach Operationen dieselben "Probleme" haben, ist bekannt, die Werbung suggeriert es als ein "Frauenproblem" - wie die Werbung für Scheidenchremes, das rappelnde Sexspielzeug "im Karton" anscheinend die Zuschreibung der "Probleme" ausschließlich den Frauen (älteren) überantwortet. Frauen wissen um Hygiene, sie kümmern sich auch um die ihrer Männer - und das Tabuthema möchte "mann" nicht "publiziert" wissen. Es gibt für diese Produktgruppe der "altersadequaten" Versorgung sicherlich genügend geeignete Printmedien. Die Bewerbung im TV sollte entweder ausgewogen auf die Geschlechter erfolgen - oder nach meinem Dafürhalten unterlassen werden, der Umsatz an derartigen Hygieneartikel wird sich nicht steigern lassen - der Einkauf erfolgt von den leider betroffenen - bedarfsgerecht. Frauen werden alt, Männer nicht - dieses Zerrbild wird in einer alternden Gesellschaft dem Genderaspekt keinesfalls gerecht.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (TV) der Firma TENA keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Das beanstandete Sujet zeigt die Protagonistin beim Training in einem Fitness Studio. Sie scheint an Inkontinenz zu leiden und macht sich offenbar Gedanken darüber, ob ihre Blasenschwäche bei gewissen Übungen sichtbar werden könnte. Da sie jedoch eine Tena Slip Einlage verwendet, ist dies nicht der Fall. Die Protagonistin bewegt sich entspannt, glücklich und selbstbewusst durch den Trainingsraum. Der Vorhalt, dass es sich hierbei um geschlechterdiskriminierende Werbung handelt und die Protagonistin auf eine abwertende Weise dargestellt wird, kann von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen nicht nachvollzogen werden. Der Großteil der Werberäte und Werberätinnen betrachtet die Werbemaßnahme deshalb als unproblematisch und spricht sich für keinen Grund zum Einschreiten aus.