Argrarmesse

17.01.2020


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Für die Alpen-Adria Agrarmesse wird auf der Titelseite der Kleinen Zeitung (17.1.2020) mit einer "strohblonden" Blondine mit nackter Schulter geworben. Was hat dieses Sujet mit Landwirtschaft zu tun?


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Printanzeige) der Agrarmesse des Messegeländes Klagenfurt keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Das beanstandete Sujet zeigt eine Dame, deren blonde „Haare“ Weizenähren anmuten. Es wird dabei lediglich das Haupt sowie der nackte Schulterbereich der Protagonistin abgebildet. Die Darstellerin ist weder besonders freizügig gekleidet, noch wird sie auf ihre Geschlechtsmerkmale reduziert. Der Vorhalt, dass es sich hierbei um eine geschlechterdiskriminierende Darstellungsweise handelt und die Protagonistin als Blickfang eingesetzt wird, kann nicht nachvollzogen werden. Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen betrachtet die Werbemaßnahme deshalb als unproblematisch und spricht sich für keinen Grund zum Einschreiten aus.