Nasivin Männerschnupfen

12.12.2019


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Die Nasivin-Werbung geht eindeutig geegen den Ethik-Kodex: 1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn a) Personen auf abwertende, verächtlich machende oder verspottende Weise dargestellt werden. b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird. Es werden Männer als Kleinkinder und unfähig dargestellt, weil sie eine Verkühlung haben und das die Beziehung eines Paares belastet.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen „Männerschnupfen“ des Unternehmens Nasivin keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen erkannte keine Verletzungen des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft. Es konnte die werbliche Überzeichnung bzw. der Einsatz der humoristischen Darstellung der Situation „Beenden Sie jetzt das Drama – Männerschnupfen“ eindeutig erkannt werden.
Die diskriminierende Darstellung – Männer werden auf abwertende Weise dargestellt - wie in der Beschwerde angeführt, konnte von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen nicht erkannt werden.