Sitzt du noch oder spreadest du schon?

07.11.2019


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Die zu vermittelnde Aussage war wohl, Personen sollten in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr als einen Sitzplatz einnehmen. Allerdings wird hier ein nicht geschlechtsneutraler Begriff verwendet, und auch das beigefügte Bild ist sehr eindeutig geschlechtsspezifisch. Zusätzlich wird ein Begriff verwendet, dessen Ursprung Soziale Netzwerke sind und der mit der Intention kreiert sexistisch abwertend auf Fehlverhalten von Fahrgästen eines bestimmten Geschlechts hinzuweisen. Weiters wird mit #menspreading auf eine Public shaming Kampagne verwiesen die wohl mit österreichischem Recht in Konflikt stehen würde (Zahlreiche Bilder von Personen die für ihr "Fehlverhalten" öffentlich gedemütigt werden).


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme der Wiener Linien GmbH & Co KG (Internet) keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Das beanstandete Sujet der Wiener Linien verfolgt das Ziel, ausreichend Platz in öffentlichen Verkehrsmitteln zu schaffen und einen rücksichtsvollen Umgang unter den Fahrgästen sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wird in einem „Tutorial“ der Wiener Linien unter anderem das Thema „manspreading“ aufgegriffen und auf dessen gewünschte Unterlassung hingewiesen. Eine sexistische oder diskriminierende Darstellung kann dabei von der absoluten Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen nicht erkannt werden. Die absolute Mehrheit erachtet das Sujet als unproblematisch und entscheidet für keinen Grund zum Einschreiten.