Behinderte Menschen als Abschreckung?

28.10.2019


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In der aktuellen ÖBB-Kampagne „Pass auf dich auf“ werden Menschen mit Behinderungen zur Abschreckung verwendet, um Jugendlichen die Gefahren auf Bahnhöfen näher zu bringen. 2019 noch mit behinderten Menschen schocken zu wollen ist keine sinnvolle Maßnahme der Inklusion, wie sie die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorgibt. https://infrastruktur.oebb.at/de/unternehmen/sicherheit-ist-unser-thema/aufklaerung-und-kampagnen/pass-auf-dich-auf


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Das Unternehmen hat nach der Kontaktaufnahme seitens des ÖWR reagiert und das beanstandete Sujet zurückgezogen. Dieses wird in Zukunft nicht mehr verwendet.

Das Beschwerdeverfahren des ÖWR  sieht bei einer Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine weitere Behandlung der Beschwerde vor. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.

Der Österreichische Werberat dankt dem Unternehmen für die rasche Umsetzung und Kooperation.

Nachstehend die Stellungnahme des Unternehmens:

Da die Darstellung aber in der aktuellen Form gem. dem Ethik-Kodex anscheinend als Grenzfall zu werten ist, werden wir umgehend mit dem österreichischen Behindertenrat das Gespräch suchen, um die fallweise negative Einschätzung entsprechend zu verstehen und damit auch besser in der werblichen Umsetzung darauf Rücksicht nehmen zu können.

Nochmals außerordentlich betonen möchten wir, dass uns Menschen mit Behinderung wichtig sind und es in keinster Weise beabsichtigt war, diese mit der Aussage der Werbesujets zu diskriminieren. Die Kampagne „Pass auf dich auf“ wird daher mit heutigem Tag (31.10.2019) in den kommerziellen Medien eingestellt und von einem zweiten geplanten Kampagnenflight in dieser Form wird abgesehen. Auf der Website der ÖBB Infrastruktur ist die Kampagne in abgeänderter Form weiterhin präsent. Eine generelle Anpassung der Sujets wird nach dem Gespräch mit dem österreichischen Behindertenrat evaluiert.