Stephansplatz, "Katjes"

19.09.2019


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Eine verführerisch dreinblickende Frau, die ihre Brusst wie eine stillende dem Betrachter "aufs Aug drückt", wird mit dem Wort "Veggie" dargestellt.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Plakat) der Katjes Fassin GmbH + Co. KG keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Der Großteil der Werberäte und Werberätinnen betrachtet die Darstellung der stillenden Protagonistin als unproblematisch, da es sich hierbei um einen natürlich Vorgang handelt, der keinen erotischen Hintergrund aufweist. Der Vorhalt, dass es sich hierbei um eine geschlechterdiskriminierende oder sexualisierte Darstellung handelt, kann von der Mehrheit nicht nachvollzogen werden. Die Mehrheit spricht sich deshalb für keinen Grund zum Einschreiten aus.