Prospektwahrheit

18.08.2019


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Sehr geehrte Damen und Herren, jeder Reiseveranstalter muss, auf Punkt und Komma, die genauen Daten des Angebotes, zB Hotel-Lage, Ausstattung, Zimmer, Essen usw angeben. Das nennt man Prospektwahrheit. Ebenso jeder andere Anbieter, zB bei einem Pkw. Wenn der Pkw mit Tempomat angeboten wird, dann hat er Tempomat zu haben. Oder ein Bauträger. Bietet er eine Wohnung mit Dusche und Badewanne an, und kann er das nicht liefern, kann der Erwerber den Vertrag wandeln. Diese Prospektwahrheit scheint in der Lebensmittelindustrie nicht anwendbar. Wie viel Milch kommt tatsächlich von der schönen Kuh auf der Alpe, die scheinbar von der schönen Sennerin von Hand gemolken wurde? Wie viel Fleisch kommt von den freilaufenden Rinder|Schweine|Lämmer, die zufrieden auf der grünen Wiese tollen? Sind es 0,001 Prozent? Es ist eine Farce und jeder Reiseveranstalter würde zur Kassa geboten werden, wenn er dermaßen falsche Bilder suggeriert und transportiert. Den Gipfel erreicht derzeit H. mit der Tierwohl-Werbung. Fast 100 Prozent der Hühner in Österreich, die als Fleischhuhn verkauft werden, werden in kurzer Zeit dermaßen hoch gezüchtet, dass der Knochenbau nicht nachkommt. Die Hühner leiden Höllenqualen und sind bei der Schlachtung ein Trümmerhaufen, wegen der gebrochenen Knochen. Was gedenken Sie hier zu tun? Es besteht dringend Handlungsbedarf!


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Die eingebrachten Beschwerden können aufgrund der angeführten Punkte in der Beschwerdeausführung nicht von einem System des ÖWR geprüft werden kann.

Der Österreichische Werberat weist darauf hin, dass die Bewerbung von Fleisch als Lebensmittel zulässig ist. Auch ist die Werbemaßnahme nicht per se unrichtig und irreführend. Sie wird durch die dahinterstehende Information auf der Homepage des Unternehmens nachvollziehbar dargestellt. Ob die Angaben unrichtig sind, fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates und können nicht überprüft werden.
Darüber hinaus haben wir uns im Sinne unserer Sprachrohrfunktion mit dem betroffenen Unternehmen in Verbindung gesetzt und den Beschwerdeführer/innen die offizielle Stellungnahme des Unternehmens zugesandt.
Der Beschwerdefall ist seitens des ÖWR abgeschlossen.