Missbrauch des Verkaufsarguments "Fair"

18.08.2019


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Lieber Werberat, Wie kann es sein, dass eine Marke und Werbekampagne, wie die des Lebensmittelkonzerns H. „Fair Hof“ mit dem Werbeslogan: „Fair zum Bauern. Fair zum Tier“ überhaupt existieren darf? Dieser Werbeclaim ist ethisch und moralisch äußerst fragwürdig, da es „faire“ Tierhaltung einfach nicht gibt und dieser Begriff hierbei deutlich missbraucht wird. Wir sollten alle wissen, dass gehalten, gemästet und umgebracht zu werden und seine toten Körperteile, pur oder in Wurst gepresst, verkaufen zu lassen, in keiner Form „fair“ ist. „Fair“, ist das Leben in Freiheit. „Artgerecht“, ist eine reine Beschönigung der Lebenssituation gehaltener Tiere. „Haltung“ ist Ausbeutung der Tiere durch Menschen für Unterhaltungszwecke oder Produkte. Egal was es ist, „Fair“ ist es jedenfalls nicht. Zumindest nicht für das „Tier“. Vor allem in den jetzigen, schweren Zeiten der Klimakrise, sollte die Veröffentlichung solcher Werbungen, nicht nur aus ethisch moralischen und gesundheitlichen Gründen, sondern vielmehr aus ökologischen Gründen, sehr stark angezweifelt werden. Diese Werbekampagne ist heuchlerisch und reine Augenauswischerei, um Käufern einzureden, dass Tierhaltung, Schlachtung und der anschließende Verkauf als Objekt und Produkt, normal bzw. eben fair wären. Aus Respekt und ECHTER Fairness den Tieren gegenüber, bitte ich Sie diese Werbung zurückzuziehen und niemanden hier für dumm zu verkaufen.


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Die eingebrachten Beschwerden können aufgrund der angeführten Punkte in der Beschwerdeausführung nicht von einem System des ÖWR geprüft werden kann.

Der Österreichische Werberat weist darauf hin, dass die Bewerbung von Fleisch als Lebensmittel zulässig ist. Auch ist die Werbemaßnahme nicht per se unrichtig und irreführend. Sie wird durch die dahinterstehende Information auf der Homepage des Unternehmens nachvollziehbar dargestellt. Ob die Angaben unrichtig sind, fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates und können nicht überprüft werden.
Darüber hinaus haben wir uns im Sinne unserer Sprachrohrfunktion mit dem betroffenen Unternehmen in Verbindung gesetzt und den Beschwerdeführer/innen die offizielle Stellungnahme des Unternehmens zugesandt.
Der Beschwerdefall ist seitens des ÖWR abgeschlossen.