Sehr geehrte Damen und Herren! Was sagt der "Werberat" und die "Medienbehörde" zur "Anleitung zum Selbstmord" sowie der "subversiven Agitation" gegen das Tabakgesetz in einem Klamaukfilm versteckt - zur Hauptsendezeit am Samstag Abend ? Freundliche Grüße!
Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Fall ist hiermit abgeschlossen.