Briefkasten Werbung

26.11.2018


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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass auf unseren Briefkasten 4 (!) und auch an der Tür zwei Aufkleber darauf hindeuten, dass wir keine Werbung erhalten möchten.
Trotzdem haben wir heute Werbung erhalten - laut § 339 ABGB haben Sie damit Besitzstörung begangen.
Sollten Sie unseren gut sichtbaren und eindeutigen Werbeverzicht weiterhin ignorieren, werden wir uns gezwungen fühlen, rechtliche Schritte (Unterlassungsklage) einzuleiten.

Eine Kopie dieses Schreibens geht an die WKO, an den Werberat und an die Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien.

Mit freundlichen Grüßen,


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Fall ist hiermit abgeschlossen.