Rassistische Symbolik in Werbung eines Getränkevertreibers

26.10.2018


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Die Werbung des Getränkelieferanten bedient sich rassistischer Symbolik die in Afrika und in der afrikanischen Diaspora lebende Menschen entwürdigt. Zwar hat sich der Eigentümer des Vertriebs seinen Nachnamen nicht ausgesucht, jedoch ist die Instrumentalisierung kolonialer Symbolik zu Werbezwecken beleidigend und respektlos.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten Logos des Unternehmens Wachauer Getränke die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich für eine Sensibilisierung bzw. Abänderung des beanstandeten Logos aus.

Das bereits seit Generationen bestehende Logo, das den Namen der Familie, die das Unternehmen gegründet hat und führt, beinhaltet, ist nach Ansicht der Werberäte und Werberätinnen nicht zu beanstanden und wurde bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.

Die verwendete Wort-Bild-Kombination in Form des Namens des Unternehmens mit der überzogenen, stereotypen Darstellung eines Menschen mit schwarzer Hautfarbe wird jedoch als diskriminierend und abwertend eingestuft. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass das Wort "Neger" in der heutigen Gesellschaft als rassistisches Schimpfwort, wenn es in den Zusammenhang mit Menschen mit schwarzer Hautfarbe gebracht wird, gilt.

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend dem nachfolgenden Kodex-Punkt:

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.
4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.

1.2 Ethik und Moral
Werbung trägt soziale Verantwortung.
1.2.1 Werbung darf niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren oder Diskriminierung fördern, insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Staatsbürgerschaft, des sozialen Status, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder sonstiger Gründe.