Die Sendezeit und Haeufigkeit der Werbung ist untragbar.Es ist muehsam und unangenehm kleinen Kindern den"aesthetischen" Inhalt der Werbung zu erklaeren
Seitens des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung der Beschwerdeführung trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat ist daher nicht möglich. Das Verfahren wurde ausgesetzt.