"Negrabrot" nach wie vor erhältlich

01.08.2018


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Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern entdeckte ich auf einer Tankstelle Nähe Steyr das "Negrabrot" - eine dunkle Vollmilchschokolade.

Als ich mir die Verpackung genauer angesehen habe und feststellen musste, dass auf der Verpackung ein dunkelhäutiges Mädchen abgebildet ist, habe ich die Kassiererin angesprochen, welche mir gesagt hat, dass das Produkt vor einigen Wochen wieder ins Sortiment genommen wurde, nachdem es zuvor Monate nicht verkauft wurde.

Nach kurzer Recherche bin ich auf die Entscheidung vom Werberat gestoßen (vom April 2018). Leider hat die Entscheidung nicht gefruchtet. Das Produkt ist nach wie vor mit dem selben Namen und der selben Verpackung am Markt.

Welche Möglichkeiten habe ich als Bürger, gegen dieses Produkt weiter vorzugehen? Ich möchte aufgrund des ohnehin vorherrschenden Rechtsruck in unserer Gesellschaft und einer Fremdenfeindlichkeit gegenüber ausländischen Mitmenschen nicht derartige Produkte in Verkaufsregalen angeboten bekommen. Gibt es seitens des Werberats noch Möglichkeiten um das Produkt vom Markt zu nehmen?

Ich danke für die Rückmeldung und sende schöne Grüße,

P.S.: Im Anhang eine Abbildung der Verpackung.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Produktbezeichnung „Negrabrot“ und zum zugehörigen Produktlogo des Unternehmens Süsswaren-Undesser die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:

Die absolute Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich für die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel sowie zum Wechsel der Produktbezeichnung aus.

Die verwendete Wort-Bild-Kombination („Negrabrot“) mit der überzogenen, stereotypen Abbildung eines Menschen mit schwarzer Hautfarbe erinnert stark an die politisch unkorrekte Bezeichnung „Neger“. Die Assoziation wird zwischen dem „Negrabrot“ und einem „Neger“ deutlich unterstrichen und wird somit als diskriminierend und abwertend eingestuft. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass das Wort „Neger“ in der heutigen Gesellschaft als rassistisches Schimpfwort, wenn es in den Zusammenhang mit Menschen mit schwarzer Hautfarbe gebracht wird, gilt.

Die absolute Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das
beanstandete Werbesujet eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem zu den Artikeln 1.2. Ethik und Moral und 1.1. Allgemeine Werbegrundsätze.

Die Werberäte und Werberätinnen sehen einen Verstoß gegen die nachfolgend angeführten Punkte des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft:

1.2. Ethik und Moral
1.2. Werbung darf niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren oder Diskriminierung fördern, insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Staatsbürgerschaft, des sozialen Status, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder sonstiger Gründe.

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.
4. Werbung dar nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.

Hinweis: Die Geschäftsstelle des ÖWR empfiehlt dem Unternehmen die beanstandete Produktbezeichnung sowie das beanstandete Produktlogo auf der Verpackung nicht mehr einzusetzen sowie deren Bewerbung von der Website zu nehmen.