Frauen als käufliches Objekt, Wert wird von Jungfräulichkeit bestimmt

10.08.2018


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Sehr geehrte Damen und Herren, in dieser (https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=2092442980797988&id=413579118684391) Werbung auf Facebook werden Frauen als Objekt dargestellt, deren Wert von ihrer Jungfräulichkeit abhängt. Sie werden als käuflich und frei verfügbar dargestellt und mit Gebrauchtwagen verglichen. Die Werbung wurde so auch in einer Zeitung veröffentlicht. Ich bin absolut entsetzt und wütend, dass es im Jahre 2018 noch eine solche Art von Werbung gibt. Da Werbung erwiesenermaßen Menschen beeinflusst, Geschlechterstereotypen und Sexismus fördern kann, finde ich die Werbung des Autohauses absolut verantwortungslos, gefährlich und frauenverachtend (besonders auf in Bezug auf Jugendliche). Sexismus ist nicht witzig und trägt dazu bei, schädliche gesellschaftliche Strukturen zu erhalten, was wiederum zu mehr Gewalt an Frauen und zu Benachteiligung führt. Daher möchte ich mich hier über diese Werbung beschweren und hoffe auf Ihre Hilfe im Kampf gegen sexistische, frauenverachtende Werbung, die anscheinend immer noch manche Menschen "lustig" finden. Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen des Unternehmens Autohaus Aichlseder die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Maßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich für die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus, da die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Von einer großen Anzahl des Werberat-Gremiums konnte die werbliche bzw. humoristische Überzeichnung bei der Betrachtung des Gesamtkontextes erkannt werden. Jedoch wurde kein Zusammenhang zwischen den sexuellen Anspielungen und den beworbenen Produkten des Autohauses erkannt. Insbesondere die verwendete Wort-Bild-Kombination „Sie sind nicht der Erste, aber stört es Sie wirklich?“ mit der überzogenen, stereotypen Abbildung der Dame wird als diskriminierend und abwertend eingestuft und dient daher als reiner Blickfang.

Des Weiteren haben die Werberäte und Werberätinnen zu bedenken gegeben, dass Werbung soziale Verantwortung trägt und daher bei der inhaltlichen Gestaltung (Wort-Bild-Kombination) zu achten ist.

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen daher den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend der nachfolgenden Kodex-Punkte:

2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung

Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn

e) bildliche Darstellungen von nackten Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden. Wesentlich dabei ist die Betrachtung im Gesamtkontext.

d) die Person auf Ihre Geschlechtsmerkmale reduziert und dies in den Mittelpunkt der Werbegestaltung gerückt wird.

b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;

f) die Würde des Menschen im Bereich Sexualität verletzt wird.

1.Allgemeine Werbegrundsätze

5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.