Entscheidung:
Der Österreichische
Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen des Unternehmens Autohaus
Aichlseder die Aufforderung in Zukunft
bei der Gestaltung von Maßnahmen sensibler vorzugehen aus.
Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich für die Aufforderung in Zukunft bei der
Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus, da die beanstandete
Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft nicht sensibel
genug gestaltet wurde.
Von einer großen Anzahl des Werberat-Gremiums konnte die werbliche
bzw. humoristische Überzeichnung bei der Betrachtung des Gesamtkontextes
erkannt werden. Jedoch wurde kein Zusammenhang zwischen den sexuellen
Anspielungen und den beworbenen Produkten des Autohauses erkannt. Insbesondere die
verwendete Wort-Bild-Kombination „Sie sind nicht der Erste, aber stört es Sie
wirklich?“ mit der überzogenen, stereotypen Abbildung der Dame wird als
diskriminierend und abwertend eingestuft und dient daher als reiner Blickfang.
Des Weiteren haben die Werberäte und Werberätinnen zu bedenken gegeben,
dass Werbung soziale Verantwortung trägt und daher bei der inhaltlichen
Gestaltung (Wort-Bild-Kombination) zu achten ist.
Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen daher den sensibleren Umgang
bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend der nachfolgenden
Kodex-Punkte:
2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung
Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn
e) bildliche Darstellungen von nackten Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden. Wesentlich dabei ist die Betrachtung im Gesamtkontext.
d) die Person auf Ihre Geschlechtsmerkmale reduziert und dies in den Mittelpunkt der Werbegestaltung gerückt wird.
b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;
f) die Würde des Menschen im Bereich Sexualität verletzt wird.
1.Allgemeine Werbegrundsätze
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.