Beschwerde Mömax

16.07.2018


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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin eine Mama von 4 Kindern. Ein Grundsatz in meiner Erziehung lautet: nur im Notfall den Kindern ein "das verstehst Du noch nicht" zu antworten. Aber jetzt muss ich doch heftig protestieren!!! Die neue Mömax Werbung für "Mömax ist auch online" ist absolut nicht akzeptabel! Was erkläre ich meinen Kindern warum eine nackte Frau Sahne und Beeren auf der Brust hat- und der alte Mann das auch noch unbedingt "von dort weg" essen will? Von allem anderen will ich gar nicht sprechen! Kinder sind nicht dumm. Sie fragen, weil sie etwas verstehen und lernen wollen, warum Menschen so etwas tun.
Denn es geschah nämlich schon bei jener Werbung, wo der Sohn seinen Eltern eine Plastikpuppe als Freundin oder Verlobte vorstellt. Mein Sohn mit 8 Jahren fragte mich: "Hä?, das ist doch eine Puppe!"

Ich bitte Sie, wenn es Ihren Möglichkeiten entspricht, diese besagte Werbung auf allen Ebenen einzustellen! Ich werde selbstverständlich mein Protest auch an Mömax und dem ORF kundtun.
Vielen Dank


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Das Unternehmen hatte der Entscheidung Folge geleistet und platziert die Werbemaßnahme nur mehr in einem späteren Werbezeitfenster.

Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen des Unternehmens Mömax die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Maßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich für die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus, da die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Von einer erheblichen Anzahl des Werberat-Gremiums konnte die werbliche bzw. humoristische Überzeichnung bei der Betrachtung des Gesamtkontextes erkannt werden.

Des Weiteren haben die Werberäte und Werberätinnen zu bedenken gegeben, dass Werbung soziale Verantwortung trägt und daher sowohl bei der inhaltlichen Gestaltung, als auch bei der Platzierung und des Zeitraums der Ausstrahlung des TV-Spots zu achten ist.

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen dennoch den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend der nachfolgenden Punkte des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft:

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere
gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.
4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.
2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung
1.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistisch Werbung) liegt insbesondere vor, wenn
e) bildliche Darstellungen von nackten Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden. Wesentlich ist dabei die Betrachtung im Gesamtkontext.
2.2. Kinder und Jugendliche
a) 2. Werbung darf keine Inhalte kommunizieren bzw. nicht mit Bildern arbeiten, die Kindern physischen, psychischen oder moralischen Schaden zufügen können.