Beschwerde und Kritik, der zur Diskriminierung, dem ein zum Nachteil des tatsächlich Beruf, ist dem unfreiwillig Bebilderung an sich, dem gegen den W

25.06.2018


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Sehr geehrter Herr ,

sehr geehrte Damen und Herren des Werberates,

Ihrer Aufgabe her der Selbstkontrolle Werbung unterliegt es dem Verpackungen mit den Produkte wie Lebensmittel verkauft, frei von Beanstandungen zu halten und auch nichts was als Diskriminierung sich eignet darauf zu verwerten, also zu unterlassen, was dem Sinne Vertrieb ohne Einhaltung der in Betracht kommenden sämtlichen Rechte daran, zu sein nur ist.

Das Bild keiner Frau, so auch keine einzeln Bilder von Ausschnitten Bilder, dann keine Bilder mit dem Begreifen Minderjährige im Bild, da Schutz über Jahre, dem noch der heutigen zur Ihrer Betrachtung nicht nur, dem es sollte keine Veröffentlichungen geben, zur Geltung zu bringen, haben Die bisher es zur keinen Einhaltung von Absprachen gebracht.

Das keine Abbildung von mir selbst auf sämtlich Produkten war den die sich das Produkt in Ergreifen aus meiner Perspektive her nur, ausdrücklich gesagt.

Die Flyer, Plakate die keine Berücksichtigung des Schutzes Jugend, das dem Enstehung Bild gegen den Willen zum Zwecke unbekannt betreibt damit seinen Handel und setzt Bilder zur Vermarktung Produkte ein, ist auch so der Jahre zu, dem kommt es in Erscheinung, muss auch der Schutz der Jugend noch wirken, dem Bilder Minderjährige nichts auf Verpackung zu suchen haben.

Generell nicht. Zumal alles gegen den Willen.

Sie durften nicht über eine solch langzeitig

Dauer von ca. 18 Jahren dem keine Bewilligung der Abgebildeten es gegeben hat, mir, sich darüber mit Notare, deren Ihrer Wahl nur, damit Produkte zu bedrucken.

Der widersinnig das zu produzieren vermutlich Ihnen sie Ansprechende kleine Gruppe unbekannt, begeht Fehler.

Es möchte bitte ein Ausschluss geben, dem es kein Denken beim Bedrucken der Meute gibt, so die seit über ca. 18 Jahren sich gegen meinen ausdrücklich Willen sich Ihnen in den Fokus bringen. Der Geltung deren unbekannt, so auch Kanzleien dem nur Hinwirkung geben, sich über das diese möchten in Verkennung alles, darüber für sich über solch Ergötzen es gibt Bilder bringen, ist zum Nachteil von mir.

Ich möchte das genau diese und auch alle keine privat Bilder sich nicht mit ihren Marketingsktion verwerten und sich darüber in Ergaffen gebracht, dies nachdem ich Sie hiermit gebeten, sämtlich Produkte ab genau heute so zu gestalten, dass keine Bilder mehr, die mich diskrimieren, so andere sich erdreisten darüber einseitig nur sich Auswahl stellen, dem ich ein dagegen.

Die Produkte die Rossmann in den Filialen, dann Real, betrifft es zahlreiche, ist dem Beine Bild als der Verpackungen Strumpfhosen dem seltsam, unterscheidet sich der Abbildung dem zugrunde liegen wer Abgebildete sich nicht, nur das Foto und bei Belieben, nochmals ausdrücklich, natürlich sollten es meine Beine auf sämtlich Verpackung nicht sein. Es ist gegen meinen Willen.

Es betrifft auch bei Edeka, Netto, Lidl solch Vielzahl Produkte. Die alle kein Bebilderung, um das Ihre Problem der damit Selbstkontrolle Werbung dem ein kein Bild am besten den es ist Gelingen zur Behebung.

Es darf diese Verpackung nicht mehr sein und dürfte es so in die Läden gebracht nie, da es nur zur Barriere und zum Hindernis, dem es sie tun es nur als Einzelne Person als Frau an.

Dem ich habe an der Entwicklung des Produktes mit Idee zu und etwaig des es der Phase dem noch Vorenthalten so es Entschluss einzig meiner gewesen wäre, hätte ich es in Betracht zu meiner Wahl Notar ist auch zum Bemerken, dem es Fehlen aus Notariaten mir, deren so andere Ergreifen nur mir Information dem Produkt auf Markt. Es muss zu einer Auskehr Gewinne an sämtlich am Produkt Berechtigter. Das unfreiwillig Abbildung löst auch Rechte dran aus, so der Abgebildeten mir dem Zählen Tage es kam zur Veröffentlichung, Gewinn zu steht.

Dem Stop zur Vermarktung solcher Produkte, Flyer, Plakate kennen Sie.

Mit freundlichen Grüßen


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung, wobei der Inhalt dieser Werbung anhand des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft geprüft wird.