SKY lässt auf Lebensmittel trampeln

17.07.2018


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In allen möglichen Medien vermittelt SKY gerade, dass es ganz OK ist, wenn man auf Esstischen und darauf befindlichen LEBENSMITTEL herumtrampelt.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen des Unternehmens Sky keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die überwiegende Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft sensibel genug gestaltet wurde. Es konnte die werbliche Überzeichnung der Situation eindeutig erkannt werden und dass in der Beschwerde angeführte „mutwillige Herumtrampeln auf Lebensmittel“ wurde in dieser Form nicht wahrgenommen. Somit besteht seitens des Österreichischen Werberats kein Grund zum Einschreiten.