FPÖ Plakat "Stolz auf Linz"

02.07.2018


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Ich möchte mich der bereits eingegangenen Beschwerde von Lucia Rabeder anschließen. Ich sehe hier vor allem eine Verletzung der Punkte b, d und e. Bei dem Gedanken, dass mein Steuergeld dieses Plakat mitfinanziert hat, wird mir direkt schlecht.


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates.  Der Österreichische Werberat zeichnet für Parteipolitische bzw. politische Werbung - siehe Verfahrensordnung Artikel 2.4 - für nicht zuständig. Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung, die anderen Gesetzmäßigkeiten und Marktbedingungen unterliegt als Parteipolitische bzw. Wahlwerbung. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, wer sich der Angelegenheit eventuell annimmt. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.