Ja Natürlich Werbung über Lebewesen im Boden

25.06.2018


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Guten Tag. Ich bitte um dringende Unterweisung der Verantwortlichen dieser Werbung, dass ein konventionell bewirtschafteter Boden, lebende Organismen beherbert und sich von einem "BIO" Boden grundsätzlich nicht unterscheidet. Verzerrung der Tatsachen. Irreführung und Täuschung. Ich fühle mich als Bäuerin sehr betroffen, um nicht zu sagen persönlich erschüttert über so viel Unwissenheit. Mit freundlichen Grüßen.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen „Ja natürlich! Schweinderl auf Reisen" des REWE Konzerns die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Maßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich für die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus, vor allem im Hinblick auf die eindimensionale Darstellung von „Bio" und „Nicht-Bio" genauer auf die Beschaffenheit der dabei bewirtschafteten Böden.

Demnach suggeriert der beanstandete Spot, dass nur in Böden, auf denen Produkte des Werbetreibenden angebaut werden, Regenwürmer etc. leben. Dadurch entsteht der Eindruck, dass nur diese Böden aus ökologischer Sicht hochwertig sind. Dies entspricht nicht den Tatsachen, da auch in anderen landwirtschaftlich genutzten Böden derartige Lebewesen zu finden sind.

Seitens der Werberäte und Werberätinnen wird jedoch auch positiv hervorgehoben, dass im Rahmen der Werbemaßnahme Bewusstsein dafür geschaffen wird, wie wichtig gesunde Böden für gesunde Lebensmittel sind.

Vor allem in Hinblick auf die nachfolgenden Punkte des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft wird der sensiblere Umgang für künftige Werbemaßnahmen empfohlen:

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze

6. Werbung darf nicht gegen den Grundsatz der Redlichkeit und Wahrhaftigkeit verstoßen.
7. Werbung darf nicht durch anlehnende und nachahmende Darstellungen irreführen.
3. Werbung muss den Grundsätzen der Lauterkeit, wie sie im Wirtschaftsleben wie sie im Wirtschaftsleben allgemein anerkannt sind, entsprechen.
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.