Verharmlosung sexualisierter Gewalt

21.06.2018


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FitInn setzt in den Werbesprüchen generell Zweideutigkeiten ein. Das ist ok, hier aber nicht. Denn hier ist die Zweideutigkeit eine Verharmlosung sexualisierter Gewalt, da zum Ausdruck gebracht wird, dass das erste Mal Sex haben weh tun müsse. Das ist eine Verhöhnung von Opfern sexualisierter Gewalt. Ich fordere daher, dass FitInn diesen Spruch ab sofort nicht mehr einsetzt.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen des Unternehmens FitInn keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die überwiegende Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft sensibel genug gestaltet wurde. Es konnte die werbliche Überzeichnung der Situation eindeutig erkannt werden und somit besteht kein Grund zum Einschreiten.

Durch die Verwendung der Doppeldeutigkeit kann ein möglicher Zusammenhang mit sexueller Erfahrung hergestellt werden. Jedoch ist der alleinstehende Text auf dem Sujet für das Werberats-Gremium nicht ausreichend für diese Form der Assoziation. Eine Verharmlosung von sexueller Gewalt – wie in der Beschwerde angeführt - konnte von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen nicht erkannt werden.