Mömax-Werbung

16.06.2018


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In der aktuell laufenden TV-Werbung von Mömax gibt der Vater am Essenstisch den Kommentar "Jetzt muss alles raus" von sich. Daraufhin antwortet der - eindeutig noch nicht volljährige - Sohn: "Ich werde Vater". Die kindlich erscheinende Tochter gibt das Statement "Ich nehme die Pille". Und die Mutter in diesem TV-Spot erzählt, dass sie "mit dem Postler schlafe". Alle 3 Bemerkungen in dieser Werbung beziehen sich nur auf Sex und es ist in keinster Weise ein Bezug zu dem Schlussverkauf von Möbeln zu erkennen. Gleichzeitig wird meines Erachtens Sexualität von Minderjährigen verherrlicht angepriesen. Es ist für mich nicht verständlich, warum Mömax - nach bereits starker öffentlicher Kritik - weiterhin derartige Werbungen (im öffentlichen Rundfunk ORF !!!) für Kinder und Jugendliche zugänglich macht. Nur weil die Marketing-Verantwortlichen von Mömax unter starker Sex-Bezogenheit leiden, kann ich es nicht akzeptieren, dass die Kinder und Jugendlichen Österreichs durch derartige Werbungen regelrecht bombardiert werden. Ich fordere daher die Mömax-Gruppe auf, sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst zu werden und die laufende Werbe-Kampagne mit sofortiger Wirkung einzustellen. Meines Erachtens wird durch diese Werbung die Gesundheit und das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet (früh-kindliche Schwangerschaften, ungeeigneter Zugang zu Sexualität mit psychischen Folgen für Kinder, usw.).


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen des Unternehmens Mömax die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Maßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich für die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus, da die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Von einer erheblichen Anzahl des Werberat-Gremiums konnte die satirische Überzeichnung bei der Betrachtung des Gesamtkontextes erkannt werden. Jedoch wurde kein Bezug zwischen den sexuellen Anspielungen und den beworbenen Produkten des Möbelhauses erkannt. Insbesondere die Aussagen der beiden „Kinder“ bzw. Jugendlichen im Spot in diesem Zusammenhang wird von dem Werberat-Gremium als kritisch betrachtet.

Des Weiteren haben die Werberäte und Werberätinnen zu bedenken gegeben, dass Werbung soziale Verantwortung trägt und daher sowohl bei der inhaltlichen Gestaltung, als auch bei der Platzierung der Werbemaßnahme zu achten ist.

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen daher den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend der nachfolgenden Kodex-Punkte:

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere
gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.
4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.

2.2. Kinder und Jugendliche
a) 2. Werbung darf keine Inhalte kommunizieren bzw. nicht mit Bildern arbeiten, die Kindern physischen, psychischen oder moralischen Schaden zufügen können.