https://m.facebook.com/events/583666615349790?acontext=%7B%22action_history%22%3A%22%5B%7B%5C%22surface%5C%22%3A%5C%22page%5C%22%2C%5C%22mechanism%5C%22%3A%5C%22main_list%5C%22%2C%5C%22extra_data%5C%22%3A%5B%5D%7D%5D%22%7D&aref=0
Das Bild stellt eine scheinbar willige Frau dar, die Hand schon in Hose, der Blick lasziv. Durch diese Darstellung wird die Frau auf ihr Geschlecht reduziert.
Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.