Das Inserat zeigt einen etwa fünfjährigen Buben mit nacktem Oberkörper in einer Lederhose.
Quelle: Feldkircher Anzeiger RZG
Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach wird die Beschwerde ohne weiteres Verfahren eingestellt (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),
www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.