Minderjährige als Testimonial für Sexdienstleistungen

27.04.2018


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Vermehrt sehe ich bei asiatischen Sex-Massage-Studios in Wien, dass Bilder von Kindern für Werbezwecke verwendet werden. Ist das erlaubt? Gesehen hier http://www.bamboomassage.at/ Fasangasse und auf der Triesterstraße Wien.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Unternehmens Bamboo Massage die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft nicht sensibel genug gestaltet wurde.
Die Werberäte und Werberätinnen sind der Ansicht, dass in dieser Werbemaßnahme die abgebildete Frau nicht eindeutig als volljährig erkannt werden kann. In Anbetracht, dass das beworbene Studio Sexdienstleistungen anbietet, wird eine sensiblere Darstellung nahegelegt.

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen daher den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend der nachfolgenden Kodex-Punkte:
2.2.1. Kinder
c) Werbung mit Kindern als DarstellerInnen:
1. Kinder dürfen nicht in erotisierender oder sexualisierter Weise dargestellt werden bzw. darf die Darstellung von Kindern nicht darauf abzielen, sexuelles Begehren zu wecken.

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.
4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.

2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung
1.1. h) Werbung für sexuelle Dienstleistungen darf, soweit sie rechtlich zulässig ist, die Würde von Menschen, insbesondere von SexdienstleisterInnen, KonsumentInnen oder PassantInnen, nicht verletzen. Körper und insbesondere Sexualität dürfen in der Bild-Text-Sprache nicht unangemessen dargestellt werden. Dabei ist auch besonders auf die Platzierung, den Zeitpunkt und das jeweilige Umfeld des Werbesujets zu achten.