Werbung für "meineSV.at

02.03.2018


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Werbung in der Bezirksrundschau Ried i. I. vom 2.3.2018, S. 18 Es handelt sich bei dieser Werbung um Geschlechterdiskriminierung, und um eine Darstellung von Vorurteilen: Die internetshoppende Frau, versus dem klugen Mann, der das Geld nicht ausgibt, sondern es besser macht. Noch dazu ist die Frau älter und ist viel weniger attraktiv dargestellt als der agile junge Mann. Wenn eine vergleichende Werbung- dann sollten zumindest zwei Frauen oder zwei Männer miteinander gegenüber gestellt werden.


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Das Verfahren wurde nach einer einmonatigen Wartezeit (lt.Verfahrensordnung des ÖWR) eingestellt, da die relevanten Unterlagen bzw. Informationen seitens des/der Beschwerdeführers/in nicht erbracht wurden.