Lust auf Sex/ Dr. Böhm

30.01.2018


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Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie Kinder? Wenn ja, sind schon älter als fünf Jahre alt? Wenn ja, wussten Ihre Kinder im Alter von fünf Jahren bereits Bescheid über „Lust auf Sex“? Unsere Tochter ist fünf Jahre alt. Sie besucht den Kindergarten und weiß noch nicht, was „Lust auf Sex“ bedeutet. So soll es auch noch lange bleiben. Dr. Böhm hat sich jedoch massiv in unsere Erziehung eingemischt. Leider gar nicht nachvollziehbar ist für mich die Entscheidung des Österreichischen Werberates, in der Radiowerbung Dr. Böhm „Ich habe Lust mehr auf Sex“ keinen Grund zum Einschreiten zu sehen. Meine fünfjährige Tochter hört dies auf Ö3 und wiederholt den Satz ohne zu wissen, was er bedeutet. 2 Stunden später begrüßte sie ihren Papa mit den Worten: "Papa, ich habe keine Lust mehr auf Sex!" Man stelle sich vor, sie tut dies öffentlich – zum Beispiel im Kindergarten. Welchen Eindruck erweckt sie damit bei Erwachsenen? Welchen bei ihren gleichaltrigen FreundInnen? Ein Kind im Alter von fünf Jahren über Sex aufzuklären halte ich für nicht sinnvoll. Dr. Böhm zwingt uns fast dazu, denn wie sollen wir als Eltern diese Frage unseres Kinder beantworten? Ethik und Moral sowie gesunder Menschenverstand sollten Vorrang vor Aggressivität in der Werbung sowie verkaufsfördernden Maßnahmen haben. Ich ersuche Sie im Namen zahlreichen Eltern im Tiroler Bezirk Reutte, diese Werbung aus Ihrem Sendeprogramm zu nehmen. Sie sind ein öffentlich rechtlicher Sender. Sie haben diese Pflicht!


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme „Damiana Radio-Spot“ des Unternehmens Apomedica keinen Grund zum Einschreiten.
 

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen erkannte bei der beanstandeten Werbemaßnahme keine Verletzungen des Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft, da im beanstandeten Radio-Spot das Produkt sachlich und neutral beworben wird. Des Weiteren sind die Werberäte und Werberätinnen der Ansicht, dass keine werblichen Stilmittel verwendet werden, die Kinder verstören könnten.

Im vorliegenden Fall wurde eine Darstellung gewählt, die in keinem Konflikt mit den Bestimmungen des Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft steht.

 Hinweis: Für die Platzierung (Werbezeiten) der Werbemaßnahme ist der Österreichische Werberat nicht zuständig.