Glühweinstand wirbt mit "extrem heiß"

19.11.2017


Bild

Das Gasthaus Fischerhäusl in Innsbruck wirbt auf der eigenen Facebookseite mit einem Plakat. Hier ist neben dem Text "extrem heiß" eine Dame in Bikini abgebildet, die in einer Glühweintasse zu tanzen scheint. Die Verbindung heißer Glühwein zu Frau in Bikini finde ich mehr als unpassend und wieso man für einen Glühweinstand damit werben muss erschließt sich mir auch nicht.


Bild

Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der Printanzeige des Gastronomiebetriebs Fischerhäusl eine Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Entsprechend der Mehrheit der befragten Werberäte ist das beanstandete Werbesujet hinsichtlich des Selbstbeschränkungskodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 2.1 „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ nicht sensibel genug gestaltet.
Es wird kein Zusammenhang zwischen dem beworbenen Produkt und der dargestellten Szene gesehen. Die österreichischen Werberäte sehen den Artikel 2.1.1.1.d.: „Werbung darf nicht die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellten, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden,“ missachtet.
Auch wird die bildliche Darstellung der Frau hinsichtlich Artikel 2.1.1.1.a. hinterfragt: „Werbung darf nicht Frauen oder Männer auf abwertende Weise darstellen.“
Im Weiteren wird die Wahl des Werbeslogans „extrem heiß“ in Zusammenhang mit den dargestellten Szenen als kritisch betrachtet. Dies widerspricht Artikel 2.1.1.1.b.: „Werbung darf nicht die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage stellen.“