xxxLutz-Werbung - Werbespot "Das sind die 10 Gebote....

10.11.2017


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Die Drohung gegenüber der Oma "Spar dir den Kommentar, sonst kommst du ins Heim" von Darsteller Max Putz gegenüber einer älteren Dame stellt die Aufnahme in ein "Heim" als Bestrafung dar. Ältere Menschen werden diskriminiert, in ihrer Wahlfreiheit unzulässig beeinflusst. Alle Mitarbeiter/innen solcher Institutionen werden als Ausführende herabgewürdigt in ihrer wertvollen Arbeit für diese Menschen. Verletzt Anstand und Würde aufs Schärfste und sorgt für eine weitere Verrohung der Gesellschaft.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen „Du sollst immer viel Sparen“ des Unternehmens XXXLutz die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.


Begründung:

Diese Werbemaßnahme wurde von den Werberäten und Werberätinnen gesondert bewertet, da sich der Beschwerdegrund in diesem Fall auf die Diskriminierung älterer Menschen bezogen hat.

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, nicht sensibel genug gestaltet wurde. Die Werberäte und Werberätinnen sind der Ansicht, dass die Aussage: „Spar dir den Kommentar, sonst kommst du ins Heim“ von einem Großteil des Empfängerkreises als humoristische Überzeichnung erkannt, jedoch auch als angstmachende Drohung verstanden werden kann.

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen weisen besonders darauf hin, dass Werbung nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen darf und diese Werbemaßnahme dahingehend nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Demzufolge ist das Unternehmen aufzufordern bei der Gestaltung seiner Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen, insbesondere hinsichtlich der Diskriminierung älterer Menschen.

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend der nachfolgenden Kodex-Punkte:

2.3. Ältere Menschen
1. Jede diskriminierende Darstellung und verbale Äußerung über ältere Personen, besonders in Kombination mit Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, ist zu vermeiden. Im Besonderen dürfen ältere Personen nicht vordergründig naiv, inkompetent oder als ungewollt komisch abgebildet werden.
2. Ältere Menschen sind in der Darstellung nicht auf ihre Defizite zu reduzieren

1.2. Ethik und Moral
2. Werbung darf niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren oder Diskriminierung fördern, insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Staatsbürgerschaft, des sozialen Status, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder sonstiger Gründe.
1- Werbung hat die menschliche Würde und Unversehrtheit der Person zu achten und darf diese nicht verletzten.

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.

 

HINWEIS: Innerhalb des Entscheidungsgremiums gab es sehr unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf die gewählte Darstellung. So sprach eine erhebliche Anzahl der Werberäte und Werberätinnen die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus, weshalb die Geschäftsstelle des Werberates zu einer Sujetänderung bzw. Absetzung rät.