Frauen werden nur als Sexualobjekte dargestellt

09.11.2017


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Frauen werden immer wieder als nackte, lockende, lüsterne Sexualobjekte dargestellt. Männer, so wird in dieser Werbung des Wiener in der Presse suggeriert, wollen Motor, Sport und knackige Frauenkörper sehen. Die Männer auf dem Werbebild dürfen ruhig älter sein. Die Frauen bestehen nur aus nackten, jungen Busen und Hintern. Für nichts anders sind sie zu gebrauchen. Wie sexistisch unser Land ist, wird hier mehr als klar. Sehr bitter.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme „Immer dabei. Seit 1979“ des Magazins Wiener die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung: 

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung und 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze nicht sensibel genug gestaltet wurde.
Die Werberäte und Werberätinnen sind der Ansicht, dass bei der beanstandeten Werbemaßnahme die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird und die abgebildeten Frauen in sexualisierter Funktion als Blickfang eingesetzt werden.

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend der nachfolgenden Kodex-Punkte:

2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung
2.1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn,
d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.
b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;
a) Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden;

und
1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.

HINWEIS: Innerhalb des Entscheidungsgremiums gab es sehr unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf die gewählte Darstellung. So sprach eine erhebliche Anzahl der Werberäte und Werberätinnen die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus, weshalb die Geschäftsstelle des Werberates zu einer Sujetänderung bzw. Absetzung rät.