unpassende TV Webung XXXLutz

07.11.2017


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Ich weiß nicht, wie viel Beschwerden noch einlangen müssen bzw. wie lange wir uns das noch ansehen müssen. bis etwas unternommen wird?! Wie schon so viele vor mir finde ich die Werbung mit religiösen Symbolen einfach geschmacklos und kränkend für die, denen es etwas bedeutet. Egal welcher religiösen Gemeinschaft man angehört, das ist kein Gebiet für pseudohumoristische Auswüchse. Wie die Reaktion mitunter darauf sein kann, haben wir bei islamischen Werten vor nicht allzu langer Zeit bitter erfahren! Nicht, dass ich sie richtig finde - aber gelernt hat man/XXXLutz jedenfalls daraus nichts. Der Passus mit: ": ...sonst kommst du ins Heim" ist unter jeder Kritik! Ein Armutszeugnis für eine Gesellschaft, die das als humorvoll empfindet! Anscheinend wurde dieser Teil aber jetzt - durch eine noch größere Blasphemie - ersetzt; es ist kaum zu glauben, dass man auf die erste geschmacklose Werbung noch eines drauf setzten konnte. Meine Eltern hätten gefragt: "Ist euch denn gar nichts mehr heilig?" - Aber so unrecht hatten sie wohl nicht. Respekt vor Werten, die anderen etwas bedeuten, ist heute scheinbar nicht mehr üblich?! Oder doch?!. Diese Werbung erreicht bei mir - und ich denke auch bei vielen anderen - jedenfalls das Gegenteil: wer solche Werbung macht, bei dem kaufe ich nicht mehr ein.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen „Du sollst immer viel Sparen“ des Unternehmens XXXLutz die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.


Begründung:

Diese Werbemaßnahme wurde von den Werberäten und Werberätinnen gesondert bewertet, da sich der Beschwerdegrund in diesem Fall auf die Diskriminierung älterer Menschen bezogen hat.

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, nicht sensibel genug gestaltet wurde. Die Werberäte und Werberätinnen sind der Ansicht, dass die Aussage: „Spar dir den Kommentar, sonst kommst du ins Heim“ von einem Großteil des Empfängerkreises als humoristische Überzeichnung erkannt, jedoch auch als angstmachende Drohung verstanden werden kann.

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen weisen besonders darauf hin, dass Werbung nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen darf und diese Werbemaßnahme dahingehend nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Demzufolge ist das Unternehmen aufzufordern bei der Gestaltung seiner Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen, insbesondere hinsichtlich der Diskriminierung älterer Menschen.

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend der nachfolgenden Kodex-Punkte:

2.3. Ältere Menschen
1. Jede diskriminierende Darstellung und verbale Äußerung über ältere Personen, besonders in Kombination mit Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, ist zu vermeiden. Im Besonderen dürfen ältere Personen nicht vordergründig naiv, inkompetent oder als ungewollt komisch abgebildet werden.
2. Ältere Menschen sind in der Darstellung nicht auf ihre Defizite zu reduzieren

1.2. Ethik und Moral
2. Werbung darf niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren oder Diskriminierung fördern, insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Staatsbürgerschaft, des sozialen Status, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder sonstiger Gründe.
1- Werbung hat die menschliche Würde und Unversehrtheit der Person zu achten und darf diese nicht verletzten.

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.

 

HINWEIS: Innerhalb des Entscheidungsgremiums gab es sehr unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf die gewählte Darstellung. So sprach eine erhebliche Anzahl der Werberäte und Werberätinnen die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus, weshalb die Geschäftsstelle des Werberates zu einer Sujetänderung bzw. Absetzung rät.