Wachgeküsst

31.10.2017


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In Ergänzung meiner vorherigen Mail darf ich Ihnen noch den Titel der Schmuckwerbung nitteilen: WACHGEKÜSST!


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme „Wachgeküsst“ des Unternehmens Münze Österreich die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung: 

Eine Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung, nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Die Werberäte und Werberätinnen sind der Ansicht, dass die gewählte Darstellung hinsichtlich Blickfang-Werbung nicht sensibel genug gestaltet wurde. Es wird eine sexualisierte Szene gezeigt, die keinen Zusammenhang zwischen dem beworbenen Produkt und der Protagonistin erkennen lässt.

Aufgrund der ästhetischen Umsetzung und der selbstbestimmten Darstellung der Protagonistin entschieden sich die Werberäte und Werberätinnen dennoch für eine Sensibilisierung, im Speziellen entsprechend des nachfolgenden Kodex-Punktes:

2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung
2.1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn,
d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.