Lockangebot LIWEST

28.10.2017


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Das Unternehmen LIWEST bewirbt gegenwärtig u.a. mittels Flugblatt und Website eine Jubiläumsgeschenk. Dieses umfasst (in der Werbung hervorgehoben) "Internet & TV ab € 9,90". Beim mündigen Konsumenten entsteht dadurch der Eindruck, er könne einen Tarif ab 9,90 Euro wählen. Im Kleingedruckten steht dann allerdings, dass der erste Monat kostenlos sei, der 2. bis 4. Monat 9,90 Euro koste und danach monatlich 37,90 Euro berechnet werden. Dazu kommt noch eine monatliche Gebühr von 1,75 Euro. Nur auf der Website ist dann auch noch angeführt, dass die Vertragslaufzeit mindestens 24 Monate dauert. Hier sei angemerkt, dass ein Konsument rechtlich nicht länger als 12 Monate gebunden werden kann und der Konsument zu keinem Zeitpunkt 9,90 Euro monatlich bezahlt. Ich erachte die Werbekampagne nicht nur als Konsumententäuschung sondern auch auch wettbewerbsrechtlich bedenklich.


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Seitens des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat ist daher nicht möglich. Das Verfahren wurde ausgesetzt.