Swix Schiwachs

14.10.2017


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Frau nur mit am Busen eingerissener Schürze und BH bekleidet beim Schi wachsen im Schnee. Abbildung auf Seite 130 des Winterkatalogs 2018 von Ski-Willy, Ramsau am Dachstein.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme „Skiwachs“ des Unternehmens Ski Willy die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Nach der Kontaktaufnahme hat das Unternehmen reagiert und das beanstandete Sujet abgeändert. Dieses wurden anschließend von den Werberäten und Werberätinnen bewertet.
Im neuen Sujet wurde der Ausschnitt der Frau mit einem Logobalken verdeckt, jedoch ist die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen der Ansicht, dass die Darstellerin auch in der abgeänderten Werbemaßnahme in rein sexualisierter Funktion als Blickfang eingesetzt wird.

Des Weiteren haben die Werberäte und Werberätinnen festgestellt, dass die Darstellung in keinem Zusammenhang zum beworben Produkt steht. Da die Werbemaßnahme abgeändert wurde empfehlen die Werberäte und Werberätinnen daher den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend der nachfolgenden Kodex-Punkte:

2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung
2.1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn
d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.
b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;


Hinweis: Eine Vielzahl der Werberäte und Werberätinnen sprach sich für einen Stopp der Werbemaßnahme aus. Aufgrund dessen rät die Geschäftsstelle des Österreichischen Werberates diese Werbemaßnahme so schnell wie möglich abzuändern bzw. sofort einzustellen.