Katalog Ski

12.10.2017


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Im aktuellen Winter-Katalog wird jeweils eine Frau mit stark aufgezippter Bluse an min 4 Stellen im Katalog abgebildet. Man kann die Produkte auch bewerben, wenn die Brüste nicht herausquellen.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme „Skikatalog“ des Unternehmens Ski Willy die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Nach der Kontaktaufnahme hat das Unternehmen reagiert und die beanstandeten Sujets abgeändert. Diese wurden anschließend von den Werberäten und Werberätinnen bewertet.
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass auch die abgeänderten Darstellungen hinsichtlich Blickfangwerbung nicht sensibel genug gestaltet wurden. Die schwarzen Balken verstärken die Funktion als Blickfang und stehen in keinem direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt.


Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend der nachfolgenden Kodex-Punkte:


2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung

2.1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn

d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.

b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;
Hinweis: Eine nicht unerhebliche Anzahl an Werberäte und Werberätinnen sieht in der Werbemaßnahme keinen Grund für ein Einschreiten. Wir weisen dennoch darauf hin, dass aufgrund der Mehrheitsentscheidung eine sensiblere Gestaltung empfohlen wird.