XXX-Lutz Wahlaktion

11.10.2017


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Der aktuelle TV-Spot des Unternehmens XXX-Lutz ist besonders in der Vorwahlzeit als unethisch zu betrachten. Für Konsumgüter sollte nicht durch die Herabwürdigung von Politikern geworben werden dürfen.


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Die eingebrachte Beschwerde wurde durch den „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) geprüft und erfolgt auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft. Es konnten keine Diskriminierungen der dargestellten Personen erkannt werden als auch keine diskriminierende Darstellung oder Weise. Klar erkennbar war die satirische Überzeichnung. Somit liegen keine Verletzung des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft vor und die Beschwerde wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) . Der/die Beschwerdeführer/innen wurden davon in Kenntnis gesetzt.