Beschwerde über Lutz-Werbung

06.10.2017


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Sehr geehrte Damen und Herren des Werberates! Meine Gattin und ich sehen nun seit einigen Tagen die neue Lutz-Werbelinie, mit der wir keinesfalls einverstanden sind: Es werden hier alle Spitzenkanditaten zur kommenden Nationalratswahl "verblödet" dargestellt! Wir finden dies unseriös und geschmacklos. Gibt es denn wirklich Sinn, wenn man Politik mit Werbung vermischt? Die Werbewirksamkeit für Lutz bezweifeln wir außerdem sehr ... !


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Die eingebrachte Beschwerde wurde durch den „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) geprüft und erfolgt auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft. Es konnten keine Diskriminierungen der dargestellten Personen erkannt werden als auch keine diskriminierende Darstellung oder Weise. Klar erkennbar war die satirische Überzeichnung. Somit liegen keine Verletzung des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft vor und die Beschwerde wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) . Der/die Beschwerdeführer/innen wurden davon in Kenntnis gesetzt.