Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten Werbesujets des „Wachauer Volksfest“, die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.
Begründung:
Die Mehrheit der
Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Werbe-Sujet
eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem
des Artikels 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) und
des Artikels 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze.
Das beanstandete
Plakat zeigt die Protagonistin im traditionell, ausladenden Dirndl. Da
lediglich der Oberkörper der Dame gezeigt wird, rückt bewusst das üppige
Dekolleté sowie Bier und Wein in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.
Durch die Darstellung
ohne Kopf und Unterleib fungiert der Körper der Frau in rein sexualisierter
Funktion als Blickfang. Dies stellt die Gleichwertigkeit der Geschlechter in
Frage. Überdies ist die abwertende und entwürdigende Darstellung von Frauen als
auch Männern gemäß Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft zu
unterlassen.
Die Ethik-Kodexpunkte
wurden im Detail wie folgt verletzt:
Artikel 2.1
Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung):
2.1.1.1 Geschlechterdiskriminierung
liegt insbesondere vor, wenn
d) die Person in rein
sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen
keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern
ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet
werden;
a) Frauen oder Männer
auf abwertende Weise dargestellt werden;
b) die
Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;
e) eine entwürdigende
Darstellung von Sexualität vorliegt oder die Person auf ihre Sexualität
reduziert wird;
Artikel 1.1 Allgemeine
Werbegrundsätze:
5. Werbung darf nicht
die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende
Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.
Entscheidung der Jungen
Werberäte: Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen
Dies ist als Meinungsbild der Mitglieder des Jungen
Werberatsgremiums ( bis 29 Jahre alt) zu sehen.