"I must to the bank" (Raiffeisen)

24.07.2017


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In einer Zeit mit großen Herausforderungen im Bereich Bildung, Mediennutzung und Digitalisierung ist ein Werbeslogan wie jener von Raiffeisen absolut kontraproduktiv. Die Kommunikation sprachlich (absichtlich) fehlerhafter Slogans ist vor allem gegenüber Kindern und Jugendlichen, die Fremdsprachen lernen, sehr negativ zu beurteilen. Die Assoziation mit Fehlern kann nicht im Sinne des Auftraggebers sein, weil es mittelfristig das Image negativ beeinflussen wird. Best Practice und Verantwortung sieht anders aus.


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.