Geschlechterdiskriminierende Werbung einer Personalvermittlungsfirma

03.07.2017


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Begründung der Beschwerde: 
Es handelt sich dabei um geschlechterdiskriminierende Werbung. 
Die Frau ist in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt, sie wird als sexuell verfügbar dargestellt.
Ein direkter Zusammenhang zum beworbenen "Produkt" - es handelt sich um eine Personalvermittlungsfirma - ist nicht gegeben.

Herzlichen Dank!



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Das Unternehmen hat nach unserer Kontaktaufnahme sofort reagiert und die beanstandete Werbemaßnahme abgesetzt. Außerdem hat das Unternehmen zugesichert, das beanstandete Sujet in Zukunft nicht mehr einzusetzen.

Unser Beschwerdeverfahren sieht bei einer Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen, keine weitere Behandlung der Beschwerde vor, daher wird das Verfahren hiermit abgeschlossen. Wir danken dem Unternehmen für die rasche Umsetzung und Kooperation.