Celine

03.07.2017


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Celine, siehe Anhang, gesehen in der Zeitschrift Vogue

Es ist in keinster Weise erkennbar, inwieweit das beworbene Produkt – eine Handtasche – zu dem abgebildeten Sujet – eine liegende nackte Frau nur mit einem Höschen bekleidet, zu dem Produkt passt.
Vielleicht ist dies als Kritik an der Palmers Werbung zu sehen oder eine Kritik an Magermodels, dies sind jedoch nur vage Vermutungen, da es auch keinerlei Erklärung dazu gibt.
Die Frau ist jedoch nackt und nur von hinten zu sehen, der Zusammenhang zwischen Produkt u Sujet ist wie erwähnt nicht erkennbar.
Die Werbung ist daher als geschlechterdiskriminierend zu betrachten und einzustellen.

 


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des ÖWR. Die Beschwerde wurde vom Deutschen Werberat behandelt und der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen