Im ORF wird aktuell ein simpliTV- Werbespot gesendet in welchem ein Kind zum Tierquäler wird und der Hund am Ende regungslos vor der Haustür liegt. Solch ein Werbespot ist sehr bedenklich.
Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) . Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.