Werbung trotz Aufkleber

12.04.2017


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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass auf unseren Briefkasten 4 (!) und auch an der Tür zwei Aufkleber darauf hindeuten, dass wir keine Werbung erhalten möchten.
Trotzdem haben wir heute Werbung von Ihnen erhalten, laut § 339 des ABGB haben Sie damit Besitzstörung begangen.
Sollten Sie unseren gut sichtbar gemachten und eindeutigen Werbeverzicht weiterhin ignorieren, werden wir uns gezwungen fühlen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Eine Kopie dieses Schreibens geht an die WKO, an den Werberat und an die Wirtschaftskammer Wien.
Mit freundlichen Grüßen,


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, wer sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.