Sehr geehrte Damen und Herren!
In einer Werbung muss ein Hund am Laufband laufen…………..
das ist Tierquälerei !!!!
man weiß ja, das es immer wieder Menschen gibt ! die gerne was nach machen …………
ist es für jeden Hund eine Gefahr ! die nicht aus therapeutischen gründen, unter tierärztlicher auf Sicht auf eine Laufband !!!
laufen unter Wasser !!! wohlgemerkt !
die Werbung hat keinen Unterhaltungswert !!!!
Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) . Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.