Sexismus bei JOOP

17.03.2017


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Sexistisches JOOP Sujet in einer Parfümerie Landstraßer Hauptstraße Wien 1030 gesehen. http://www.werberat.at/verfahrendetail.aspx?id=2099


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten Werbesujets des Unternehmens „Joop“ die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Werbe-Sujet eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze sowie 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung.

Vor allem durch die sexualisierte Darstellung der Frau, abgeschnittener Oberkörper und gespreizte Beine, durch die der Mann blickt, und dem fehlenden Produktzusammenhang wurde eine Verletzung des Ethik-Kodex erkannt. Demnach wird das weibliche Model als Blickfang dargestellt, wodurch die Frau auf ihre Sexualität reduziert wird. Darüber hinaus ist die Darstellung des Kopfes des Mannes zwischen den Beinen der Frau in Verbindung mit dem Spruch "real man score" zweideutig und stellt somit die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage.

Die verletzten Punkte des Ethik-Kodex im Detail:

1.1 Allgemeine Werbegrundsätze:

5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.

2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung:

1. Werbung darf nicht aufgrund des Geschlechts diskriminieren.
1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn

d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.

a) Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden;

b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;

e) eine entwürdigende Darstellung von Sexualität vorliegt oder die Person auf ihre Sexualität reduziert wird;