Möbel-Leiner Spot

02.12.2015


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Es läuft aktuell ein Möbel-Leiner Spot, in dem Kinder sich im Wohnzimmer eine Art Zelt errichten. Sie benutzen als Stütze für das Zelt eine Steh- oder Tischlampe und legen Tücher/Decken darüber. Derartige Konstruktionen sind hochgradig brandgefährdet, nicht ohne Grund steht bei jedem Beleuchtungskörper in den Sicherheitshinweisen, dass man diese niemals abdecken darf.


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.